Ländername | Republik Ruanda; Republic of Rwanda, Republika y'u Rwanda (Kinyarwanda) |
Fläche | 26.338 km2 |
Hauptstadt | Kigali |
Bevölkerung | 13.246.394 |
Sprache | Kinyarwanda |
Staats-/Regierungsform | Präsidialrepublik |
Staatsoberhaupt | Paul Kagame, Präsident von Ruanda, Amtsantritt: 22.04.2000, Ruandische Patriotische Front (RPF); zuletzt 2024 im Amt bestätigt |
Regierungschef | Dr. Edouard Ngirente, parteilos, Amtsantritt: 30.08.2017 |
Außenminister | Olivier Jean Nduhungirehe, Parti Social Démocrate (PSD), Amtsantritt: 14.06.2024 |
Währung | Ruanda-Franc |
Zeitzone | UTC+2 |
Reiseadapter | C, J |
Kfz-Länderkennzeichen | RWA |
ISO-3166 | RW, RWA |
Internet-TLD | .rw |
Landesvorwahl | +250 |
Website | https://www.gov.rw/ |
Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden im Januar 2024 durch die burundische Seite geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen.
Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut.
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.
Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie mehrtägige Haftstrafen.
Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die "Concoubinage" (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.
Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.
Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.
Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Einzelne Abhebungen sind auf 200.000 RWF begrenzt. Hierbei können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit "Momo" ("mobile money") beglichen werden.
Am 27. September 2024 berichtete das Gesundheitsministerium von Ruanda erstmals über einen Marburg-Virus-Ausbruch in der Hauptstadt. Durch umfassende Maßnahmen durch die zuständigen Behörden konnte der Ausbruch weitgehend eingedämmt werden, es kommt nur noch vereinzelt zu Fällen.
Das Marburg-Virus kann durch Flughunde und Fledermäuse (beides Reservoirs) und andere infizierte Wildtiere, aber auch von Mensch zu Mensch übertragen werden und zu einem hämorrhagischen Fieber (MHF) führen. Weitere Informationen zum Marburg-Virus und zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Infektion oder bei Kontakt zu einer an Marburg-Virus erkrankten Personen finden Sie auf den Seiten des, ebenso weitere Empfehlungen des für aus den Risikogebieten nach Deutschland Einreisende.
Aufgrund des Marburg-Virus-Ausbruch werden in Geschäften und bei Veranstaltungen z.T. Temperaturmessungen durchgeführt, Handwaschstationen und Desinfektionsmittel zählen vor Einlass zu den Hygienestandards.
Vor Ausreise wird an den Grenzen ebenfalls eine Temperaturmessung durchgeführt. Ergänzend sind Reisende aufgefordert, einen Fragebogen zu möglichen Symptomen des Marburg-Virus auszufüllen.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt, einschließlich einiger afrikanischer Länder, betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox.
In Ruanda wurden bisher vereinzelte Fälle von Mpox-Infektionen mit Klade Ib bestätigt.
Bei der Einreise ist vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der oder der. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Für die Einreise nach Ruanda aus Europa sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .
Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei Nichtimmunen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen, siehe auch Malaria.
Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen:
Siehe
Etwa 3 bis 4% der 15-49-Jährigen in Ruanda sind HIV-positiv; in den bekannten Risikogruppen sind es deutlich mehr.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (auch Kivu-See), s. Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Letzte Änderungen:
Gesundheit – Aktuelles (Marburg-Virus)
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo an der Grenze zu Ruanda ist weiterhin schlecht. Es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und bewaffneten Gruppen, wie z.B. M23, im Grenzgebiet zu Ruanda.
In der Vergangenheit kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und Uganda nördlich der Nationalstraßen RN4 und RN8 und im Grenzgebiet zu Burundi zu (auch terroristisch motivierten) bewaffneten Überfällen. Im Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und auf der Verbindungsstraße zwischen Rusizi (früher Cyangugu) und Nyamagabe (früher Gikongoro) sowie in der Nähe des Volcanoes-Nationalparks bestehen Risiken für terroristische Angriffe. Nach Zwischenfällen in den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitskräfte erheblich verstärkt.
Informieren Sie sich über Ihren Reiseveranstalter und anhand der lokalen Medien über die aktuelle Situation.
Seit dem Frühjahr 2022 kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu einzelnen militärischen Zwischenfällen. Weitere derartige Vorkommnisse sind nicht auszuschließen.
Gewaltkriminalität ist selten; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern sowie Wohnungseinbrüche nehmen jedoch zu.
In den unmittelbaren Grenzgebieten zu Burundi und der Demokratische Republik Kongo, wie auch bei Weiterreisen in diese Länder, besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden. Gleiches gilt für das Grenzgebiet zu Uganda im Norden des Landes.
Es herrscht tropisches Hochlandklima. Aufgrund andauernder wolkenbruchartiger Regenfälle kann es besonders in den beiden Regenzeiten von Februar bis Mai und September bis Dezember zu Überschwemmungen und insbesondere in ländlichen Regionen zu Sturzbächen und Erdrutschen kommen.
Das seismisch hochaktive Gebiet im Norden und im Westen Ruandas um den Kivu-See gehört zu der Region des ostafrikanischen Grabenbruchs. Hier kann es zu Erdbeben kommen.
Der Vulkan Nyiragongo (Demokratische Republik Kongo) nahe der Grenze zu Rubavu brach 2021 zuletzt aus. Der Vulkan Nyamuragira, 12 km nordwestlich des Vulkans Nyiragongo, zählt zu den aktivsten Vulkanen Afrikas.
Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden im Januar 2024 durch die burundische Seite geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen.
Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut.
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.
Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie mehrtägige Haftstrafen.
Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die „Concoubinage" (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.
Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.
Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.
Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Einzelne Abhebungen sind auf 200.000 RWF begrenzt. Hierbei können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo" („mobile money") beglichen werden.
Bitte beachten Sie Reiseinfos – Grenzschließung.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ruandas, dem Rwanda Development Board, dem X-Account des Premier Ministers sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Nähere Informationen können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum.
Visa für die Einreise nach Ruanda können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen beantragt und bezahlt werden. Die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von 30 Tagen beläuft sich auf ca. 50 USD und für eine mehrmalige Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen auf ca. 70 USD. Am Flughafen kann die Gebühr in USD, EUR in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.
Für Touristenreisen nach Ruanda, Kenia und Uganda kann alternativ vor Reiseantritt über das ruandische Online-Portal ein East-Africa-Tourist-Visum beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 USD und sind bei Antragsstellung zu bezahlen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, sie muss aber ab einem Betrag von 10.000 USD deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Plastikverpackungen und –tüten. Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.
Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.
Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15-25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen) sind eine Herkunftsbescheinigung und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Letzterer dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es ist außerdem eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes aus dem Herkunftsland des Tieres zusammen mit einer englischen Übersetzung vorzulegen. Die Einfuhrgenehmigung wird vom Rwanda Agriculture Board ausgestellt.
Am 27. September 2024 berichtete das Gesundheitsministerium von Ruanda erstmals über einen Marburg-Virus-Ausbruch in der Hauptstadt. Durch umfassende Maßnahmen durch die zuständigen Behörden konnte der Ausbruch weitgehend eingedämmt werden, es kommt nur noch vereinzelt zu Fällen.
Das Marburg-Virus kann durch Flughunde und Fledermäuse (beides Reservoirs) und andere infizierte Wildtiere, aber auch von Mensch zu Mensch übertragen werden und zu einem hämorrhagischen Fieber (MHF) führen. Weitere Informationen zum Marburg-Virus und zum Vorgehen bei Verdacht auf eine Infektion oder bei Kontakt zu einer an Marburg-Virus erkrankten Personen finden Sie auf den Seiten des RKI, ebenso weitere Empfehlungen des RKI für aus den Risikogebieten nach Deutschland Einreisende.
Aufgrund des Marburg-Virus-Ausbruch werden in Geschäften und bei Veranstaltungen z.T. Temperaturmessungen durchgeführt, Handwaschstationen und Desinfektionsmittel zählen vor Einlass zu den Hygienestandards.
Vor Ausreise wird an den Grenzen ebenfalls eine Temperaturmessung durchgeführt. Ergänzend sind Reisende aufgefordert, einen Fragebogen zu möglichen Symptomen des Marburg-Virus auszufüllen.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt, einschließlich einiger afrikanischer Länder, betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Nähere Informationen zu Mpox.
In Ruanda wurden bisher vereinzelte Fälle von Mpox-Infektionen mit Klade Ib bestätigt.
Bei der Einreise ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.
Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.
Für die Einreise nach Ruanda aus Europa sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Es besteht ganzjährig ein hohes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei Nichtimmunen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen, siehe auch Malaria.
Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen:
Siehe Gesundheit - Aktuelles
Etwa 3 bis 4% der 15-49-Jährigen in Ruanda sind HIV-positiv; in den bekannten Risikogruppen sind es deutlich mehr.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Seit Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationaler Mpox-Ausbruch der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate.
Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (auch Kivu-See), s. Schistosomiasis.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Auch in Kigali sind schwere Krankheiten/Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | 4 | - |
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfohlen, da Ruanda zu den Infektionsgebieten zählt. Am Flughafen Kigali ist eine Impfung gegen Gelbfieber möglich (Kosten: 40 US$).
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig gegen Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethamin resistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem in den Slums in den Höhenlagen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen während der Trockenzeit (Mai - September und Dezember - März) vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders im Westen des Landes vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich.
U.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können ein Visum für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen für eine einmalige Einreise entweder bei der Ankunft oder online beim Rwanda Directorate General of Immigration and Emigration beantragen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Ca. 1 Woche
Bis zu 3 Monaten; Visa können bei den Einwanderungsbehörden in Kigali verlängert werden.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum sowie ein gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.
Visum bei der Ankunft und Online Visum:
50 US$ (einmalige Einreise, 30 Tage Aufenthalt).
70 US$ (mehrmalige Einreise, 90 Tage Aufenthalt).
Hinweis: Minderjährige unter 16 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern / Sorgeberechtigten reisen, erhalten ihr Visum für Ruanda kostenlos.
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und Kopie des Reisepasses.
(d) 1 Visumantragsschreiben.
(e) Nachweis der gebuchten Reiseroute.
(f) Visumgebühr (per Überweisung mit abgestempeltem Original-Beleg).
(g) Einladungsschreiben bei nicht-touristischen Reisen.
(h) Entsendungsschreiben bei nicht-touristischen Reisen.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Der Umtausch von Bargeld in Landeswährung ist möglich, die Mitnahme von US-Dollar und Euro wird empfohlen (nur neue Scheine). Bei Reisen im Landesinneren ist nur Barzahlung in Landeswährung üblich. Umtauschmöglichkeiten sind in Banken, Hotels und Foreign-Exchange-Büros gegeben.
1 Ruanda-Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: FRw, RWF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000 und 500 FRW; Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10, 5 und 1 FRW. Lokale Dienstleistungen meist in bar in Ruanada-Franc bezahlt. Umso höher die Beträge, umso eher werden harte Währungen verlangt. So müssen in den größeren Städten des Landes zum Beispiel Rechnungen in Luxushotels häufig mit US-Dollar in bar beglichen werden.
In Ruanda setzt sich mit der Bezahl-App MoMo immer mehr bargeldloses Bezahlen durch. Einige Geschäfte akzeptieren keine Barzahlungen mehr.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 5.000 FRw beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge.
Internationale Kreditkarten wie Visa, seltener Mastercard und teilweise auch Diners Club werden von immer mehr Unternehmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Ruanda nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-17.00 Uhr, Sa 08.30-11.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Ruanda eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
250 g Tabakwaren;
1 l alkoholische Getränke (einschließlich Spirituosen) oder 2 l Wein.
500 ml Parfüm und Eau de Toilette, wovon Parfüm maximal ein Viertel der Menge sein darf.
Es besteht immer Deklarationspflicht. Die Einfuhr von persönlichen Gebrauchsgegenständen und Geschenken (ausgenommen Tabakwaren, alkoholische Getränke, Parfüm und Eau de Toilette) ist bis zu einem Gegenwert von 500 US$ zollfrei.
E-Zigaretten, Plastikverpackungen und –tüten, Waffen, Drogen und pornographisches Material aller Art.
Copyright und Haftungsausschluss